Ziel der Bundesausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Auszubildenden scheitern.
Eine Ausbildungsförderung von Schülerinnen und Schülern in einer schulischen Ausbildung kann beim Landkreis Vechta beantragt werden, wenn beide Elternteile im Landkreis Vechta leben.
Studenten wenden sich bitte an das für sie zuständige Studentenwerk am Standort ihrer Universität, Höheren Fachschule oder Akademie.
Schülerinnen und Schüler mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen. Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim zuständigen Arbeitsamt stellen.